TEST kis
TESTTEST
Nach Artikel 104 der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft den Auftrag, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Diese werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Im Jahr 2024 richtete der Bund insgesamt 2,788 Milliarden Franken Direktzahlungen für die Landwirtschaft aus.

Berge

Berg- und Alpprodukte sind geschützt und unterliegen der Berg- und Alp-Verordnung. Die Kennzeichnungen «Berg» oder «Alp» bei Lebensmitteln garantieren die Herkunft der Produkte aus dem Berggebiet oder aus dem Sömmerungsgebiet (von der Alp). Durch den Schutz der Kennzeichnungen soll der Mehrwert für die Berglandwirtschaft geschützt werden. Produkte mit diesen Kennzeichnungen werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle überprüft.