Veröffentlicht am 15. Dezember 2025

Finanzielle Mittel für Direktzahlungen - DE - TST/INT (AP02.F1) - 2025

Finanzielle Mittel für Direktzahlungen - DE - TST/INT (AP02.F1) - 2025

Nach den Artikeln 104 und 104a der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft den Auftrag, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Diese werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Im Jahr 2024 richtete der Bund insgesamt 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen für die Landwirtschaft aus.

Mit der Agrarpolitik 2014–2017 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Dazu gehören beispielsweise die sichere Versorgung der Bevölkerung, eine naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Pflege der Kulturlandschaft.

So besteht das Direktzahlungssystem seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach ihrer Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu diesen einzelnen Beitragsarten sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar:

Ausgaben Der Bund richtete im Jahr 2024 insgesamt 2,788 Milliarden Franken Direktzahlungen aus. Am meisten wurde für Versorgungssicherheitsbeiträge (912 Mio. Fr.) ausgegeben, gefolgt von Produktionssystembeiträgen (693 Mio. Fr.), Kulturlandschaftsbeiträgen (536 Mio. Fr.) und Biodiversitätsbeiträgen (433 Mio. Fr.). Am 1. Januar 2024 traten folgende Änderungen bezüglich der Direktzahlungsmassnahmen in Kraft: Für Sömmerungsbetriebe wurde ein Zusatzbeitrag von 250 Franken pro Normalstoss zur teilweisen Abgeltung des höheren betrieblichen Aufwands für den Herdenschutz gegen Grossraubtiere eingeführt. Der Produktionssystembeitrag «Längere Nutzungsdauer von Kühen» wurde eingeführt. Damit die zunehmende Beteiligung bei den neuen Produktionssystembeiträgen ab 2024 finanziert werden kann, wurden Mittel von rund 100 Millionen Franken innerhalb des Direktzahlungskredits umgelagert: – Der Basisbeitrag der Versorgungssicherheit beträgt 600 Franken pro Hektare und für BFF-Dauergrünflächen 300 Franken pro Hektare. Die Produktionserschwernisbeiträge wurden gleichzeitig in allen Zonen um je 100 Franken pro Hektare erhöht. Diese Umlagerung reduziert die Versorgungssicherheitsbeiträge in der Talzone um 37 Millionen Franken. – Zudem wurden rund 31 Millionen Franken Biodiversitätsbeiträge der Qualitätsstufe I bei vier Biodiversitätstypen, 15 Millionen Franken BTS-Beiträge und 18 Millionen Franken Beiträge für die längere Nutzungsdauer von Kühen innerhalb der Produktionssystembeiträge umgelagert.

Verteilung der finanziellen Mittel

Die folgenden Grafiken zeigen die Verteilung der Direktzahlungen nach Kanton (Seite 2,3,4). Auf Seite 5 stehen die Detaildaten als Tabelle für den Download zur Verfügung (oben rechts bei der Tabelle: Hover Effekt / ... (Weitere Optionen) / Daten exportieren / Daten im aktuellen Layout / Exportieren

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